Lernstudio Oberkassel
Praxis für integrative Lerntherapie
Claudia Beiswanger, M.A.
Integrative Lerntherapeutin (FiL)
Telefonzeiten:
Dienstag und Freitag
8:00 – 11:00 Uhr
Mobil +49 (173) 168 57 33
Über mich

Im Anschluss an mein Magisterstudium der Soziologie, Psychologie und Kommunikationsforschung/Phonetik absolvierte ich an der Fernuniversität Hagen ein BWL-Aufbaustudium.
Nach jahrelanger Tätigkeit im Kinder- und Jugendbildungsbereich wechselte ich als Lernbegleitung in das Lernstudio der Gottfried-Kinkel-Grundschule Bonn. Es folgten mehrjährige Tätigkeiten als freie Mitarbeiterin in lerntherapeutischen Praxen. Im März 2017 legte ich die Prüfung zur Integrativen Lerntherapeutin vor dem Fachverband für Integrative Lerntherapie (FiL) ab.Seit Januar 2022 qualifiziere ich mich auch noch weiter zur Gestalttherapeutin für Kinder und Jugendliche (DVG).
Ich glaube fest daran, dass jedes Kind ausreichend Ressourcen mitbringt, um eine erfolgreiche Schullaufbahn zu absolvieren. Bisher habe ich in meiner langjährigen Arbeit als Lerntherapeutin nur Kinder kennenlernen dürfen, die gerne (aus sich heraus) lernen, wenn das Erfolgserlebnis greifbar und vor allem erlebbar war.
Kinder, die entmutigt sind und das Lernen vermeiden wollen, haben gute Gründe für dieses Verhalten. Gemeinsam mit den Eltern und den Lehrern schaffe ich eine andere Lernausgangslage und führe das Kind mit einer positiven Einstellung mittels therapeutischer und fachlicher Interventionen systematisch an den Lernstoff.
Im Einzelsetting ist es mir möglich, die Kompetenzen des Kindes zu erkennen und nach außen zu tragen. Gemeinsam mit dem Kind entdecke ich Möglichkeiten, das Kind emotional zu festigen, denn die Kognitionen des Kindes beeinflussen maßgeblich die Motivation und den Lernerfolg. Zahlreiche Untersuchungen zur Gehirnforschung belegen, dass Lerninhalte, die in einem angstfreien Kontext betrachtet werden können, einen sehr positiven Einfluss auf die spätere Abrufleistung des Kindes haben.
Das Lernen soll ihrem Kind endlich wieder Spaß machen – das ist mein Ziel.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie mich an - ich freue mich auf Sie und Ihr Kind!
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Der Gesetzgeber hat im Kinder- und Jugendhilfegesetz die Voraussetzungen für die kommunale Kostenübernahme festgeschrieben. Meine Praxis hat einen Leistungsvertrag mit dem Jugendamt der Stadt Bonn gemäß § 35a SGB VIII